Verjährung von Forderungen: Fristen und was sie stoppt
Eine offene Rechnung lässt sich nicht beliebig lange einfordern. Nach Ablauf der Verjährungsfrist darf der Schuldner die Zahlung verweigern. Wer Mahnung auf Mahnung schreibt, verliert dabei Zeit, denn ein Mahnschreiben hält die Verjährung nicht auf. Dieser Artikel erklärt Frist, Beginn und die Schritte, die den Ablauf tatsächlich stoppen.
Drei Jahre, gerechnet ab Jahresende
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt nicht mit dem Rechnungsdatum, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, die den Anspruch begründen, und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Bei einer eigenen Rechnung kennen Sie beides von Anfang an.
Daraus folgt eine einfache Regel: Alle Forderungen, die in einem Kalenderjahr entstanden sind, verjähren gemeinsam am 31. Dezember drei Jahre später, gleich ob sie aus dem Januar oder dem Dezember stammen.
| Forderung entstanden | Frist beginnt mit Ablauf des | Verjährt mit Ablauf des | Status |
|---|---|---|---|
| 2022 | 31.12.2022 | 31.12.2025 | Frist abgelaufen |
| 2023 | 31.12.2023 | 31.12.2026 | läuft in diesem Jahr ab |
| 2024 | 31.12.2024 | 31.12.2027 | läuft noch |
| 2025 | 31.12.2025 | 31.12.2028 | läuft noch |
| 2026 | 31.12.2026 | 31.12.2029 | läuft noch |
Für andere Ansprüche gelten andere Fristen. Die Tabelle betrifft die gewöhnliche Rechnung über eine Lieferung oder Leistung. Maßgeblich ist, wann der Anspruch entstanden ist, nicht das Datum auf der Rechnung.
Was Verjährung bewirkt
Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern (§ 214 Abs. 1 BGB). Die Forderung erlischt nicht von selbst: Was der Schuldner trotz Verjährung zahlt, kann er nicht zurückfordern, auch wenn er in Unkenntnis der Verjährung geleistet hat (§ 214 Abs. 2 BGB). Beruft er sich aber auf die Verjährung, ist die Forderung nicht mehr durchsetzbar.
Mahnungen stoppen die Verjährung nicht
Das Gesetz zählt auf, was die Verjährung hemmt, also anhält. § 204 BGB nennt unter anderem die Erhebung der Klage und die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren. Ein Mahnschreiben des Gläubigers steht in dieser Liste nicht. Auch der Neubeginn nach § 212 BGB knüpft nicht an Briefe des Gläubigers an, sondern an ein Anerkenntnis des Schuldners oder an Vollstreckungshandlungen.
Eine Mahnung bringt den Schuldner in Verzug und lässt Zinsen laufen. Die Uhr der Verjährung läuft daneben unverändert weiter.
Was die Verjährung anhält
- Mahnbescheid: Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Wirkung tritt bereits mit Eingang des Antrags ein, wenn die Zustellung demnächst erfolgt (§ 167 ZPO). Wie das Verfahren läuft, steht im Artikel Gerichtliches Mahnverfahren.
- Klage: Die Erhebung der Klage auf Leistung hemmt ebenfalls (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
- Verhandlungen: Schweben zwischen Schuldner und Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch, ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung verweigert. Sie tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein (§ 203 BGB).
Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet (§ 209 BGB). Die Hemmung durch Rechtsverfolgung endet sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des Verfahrens (§ 204 Abs. 2 BGB).
Was die Frist neu beginnen lässt
Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Eine Abschlagszahlung auf die Rechnung nennt das Gesetz ausdrücklich. Auch eine schriftliche Bitte um Ratenzahlung, die die Schuld einräumt, kann ein Anerkenntnis „in anderer Weise“ sein. Bewahren Sie solche Nachrichten und Kontoauszüge auf.
Zinsen und Kosten verjähren mit
Mit dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist (§ 217 BGB). Ist die Rechnung verjährt, sind es auch die darauf aufgelaufenen Verzugszinsen.
| Zeitraum | Tage | Basiszins | Zinssatz | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 16.03.2023 bis 30.06.2023 | 107 | 1,62 % | 10,62 % | 62,27 EUR |
| 01.07.2023 bis 31.12.2023 | 184 | 3,12 % | 12,12 % | 122,20 EUR |
| 01.01.2024 bis 30.06.2024 | 182 | 3,62 % | 12,62 % | 125,85 EUR |
| 01.07.2024 bis 31.12.2024 | 184 | 3,37 % | 12,37 % | 124,72 EUR |
| 01.01.2025 bis 30.06.2025 | 181 | 2,27 % | 11,27 % | 111,77 EUR |
| 01.07.2025 bis 30.06.2026 | 365 | 1,27 % | 10,27 % | 205,40 EUR |
| 01.07.2026 bis 12.10.2026 | 104 | 1,52 % | 10,52 % | 59,95 EUR |
| Summe für 1307 Tage | 812,16 EUR | |||
Diese Forderung verjährt mit Ablauf des 31.12.2026. Bis zum 12.10.2026 sind 812,16 EUR Zinsen aufgelaufen, die zusammen mit den 2.000,00 EUR verloren gehen, wenn bis dahin weder ein Mahnantrag eingeht noch der Schuldner anerkennt.
Nach dem Titel: 30 Jahre
Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Für künftig fällig werdende, regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt nach § 197 Abs. 2 BGB weiter die regelmäßige Frist.
Checkliste zum Jahresende
- Offene Posten nach Entstehungsjahr sortieren. Kritisch sind die aus dem Jahr, das drei Jahre zurückliegt.
- Für diese Forderungen nicht mehr mahnen, sondern den Mahnantrag stellen oder ein schriftliches Anerkenntnis einholen.
- Den Antrag nicht auf die letzten Dezembertage legen. Die Rückwirkung auf den Eingang setzt voraus, dass die Zustellung demnächst erfolgt. Fehler in Name oder Anschrift des Schuldners kosten dann die Zeit, die fehlt.
Für die laufenden, jüngeren Rechnungen bleibt das Mahnschreiben das richtige Mittel: Mahnung mit Verzugszinsen erstellen.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch, gesetze-im-internet.de
- Zivilprozessordnung, gesetze-im-internet.de
- Basiszinssatz, Deutsche Bundesbank
Dieser Artikel gibt den Gesetzestext wieder und rechnet Beispiele. Er ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt keine Rechtsprechung zu Einzelfällen. Rechenbeispiele stammen aus der Rechenfunktion des Generators. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
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