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Verzugszinsen berechnen: Zinssatz, Formel und Beispiele

Zuletzt aktualisiert: · Basiszinssatz Stand 01.07.2026 · Gesetzestext gelesen am 12.10.2026

Wer eine Rechnung zu spät bezahlt, schuldet für die Dauer des Verzugs Zinsen. Den Zinssatz legt das Gesetz fest, er hängt am Basiszinssatz und ändert sich mit ihm. Dieser Artikel zeigt Zinssatz, Formel und Rechenweg, mit Zahlen aus derselben Zinstabelle, die der Mahnung-Generator verwendet.

Der gesetzliche Zinssatz

§ 288 BGB kennt zwei Sätze. Absatz 1: Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen, der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Absatz 2: Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Schulden Ihnen eine GmbH, ein Verein oder eine Freiberuflerin im Rahmen ihrer Tätigkeit das Geld, gilt der höhere Satz, sofern es um eine Entgeltforderung geht. Den Begriff erklärt der Paragraf nicht. Üblicherweise wird darunter die Vergütung für eine Lieferung oder Leistung verstanden.

Mit dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2026 von 1,52 % ergibt das 10,52 % zwischen Unternehmen und 6,52 % gegenüber Verbrauchern.

Woher der Basiszinssatz kommt

Nach § 247 BGB verändert sich der Basiszinssatz zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um die seine Bezugsgröße gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des Halbjahrs. Die Deutsche Bundesbank gibt den geltenden Satz im Bundesanzeiger bekannt und führt ihn auf ihrer Website.

Basiszinssatz seit Juli 2002, Stand 01.07.2026. Halbjahre ohne Änderung sind ausgelassen. Quelle: Deutsche Bundesbank
Gültig abBasiszinssatzVerzugszins ohne VerbraucherVerzugszins Verbraucher
01.07.20261,52 %10,52 %6,52 %
01.07.20251,27 %10,27 %6,27 %
01.01.20252,27 %11,27 %7,27 %
01.07.20243,37 %12,37 %8,37 %
01.01.20243,62 %12,62 %8,62 %
01.07.20233,12 %12,12 %8,12 %
01.01.20231,62 %10,62 %6,62 %
01.07.2016-0,88 %8,12 %4,12 %
01.01.2015-0,83 %8,17 %4,17 %
01.07.2014-0,73 %8,27 %4,27 %
01.01.2014-0,63 %8,37 %4,37 %
01.07.2013-0,38 %8,62 %4,62 %
01.01.2013-0,13 %8,87 %4,87 %
01.01.20120,12 %9,12 %5,12 %
01.07.20110,37 %9,37 %5,37 %
01.07.20090,12 %9,12 %5,12 %
01.01.20091,62 %10,62 %6,62 %
01.07.20083,19 %12,19 %8,19 %
01.01.20083,32 %12,32 %8,32 %
01.07.20073,19 %12,19 %8,19 %
01.01.20072,70 %11,70 %7,70 %
01.07.20061,95 %10,95 %6,95 %
01.01.20061,37 %10,37 %6,37 %
01.07.20051,17 %10,17 %6,17 %
01.01.20051,21 %10,21 %6,21 %
01.07.20041,13 %10,13 %6,13 %
01.01.20041,14 %10,14 %6,14 %
01.07.20031,22 %10,22 %6,22 %
01.01.20031,97 %10,97 %6,97 %
01.07.20022,47 %11,47 %7,47 %

Der Basiszinssatz kann negativ sein. Am niedrigsten war er ab dem 01.07.2016 mit -0,88 %. Der Verzugszins lag damals bei 4,12 % für Verbraucher und 8,12 % zwischen Unternehmen.

Die Formel

Zinsen = Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365

Das Gesetz nennt einen Jahreszins und keine Zählweise für Teile eines Jahres. Der Generator rechnet taggenau mit 365 Tagen, auch in Schaltjahren, und zählt jeden Tag vom eingetragenen Verzugsbeginn bis zum Datum des Schreibens mit. Wer mit 360 Tagen oder mit 366 Tagen im Schaltjahr rechnet, kommt auf leicht andere Beträge.

Beispiel: 1.190,00 EUR, in Verzug seit 01.08.2026, Stichtag 05.10.2026, kein Verbraucher beteiligt
ZeitraumTageBasiszinsZinssatzZinsen
01.08.2026 bis 05.10.2026661,52 %10,52 %22,64 EUR

Wäre der Schuldner Verbraucher, wären es für dieselben 66 Tage 14,03 EUR.

Als Faustwert für den Kopf: Je 1.000 EUR Forderung fallen beim aktuellen Satz pro Tag 0,29 EUR zwischen Unternehmen und 0,18 EUR gegenüber Verbrauchern an.

Verzugszinsen zwischen Unternehmen bei 10,52 %, gerechnet ab dem 01.07.2026
Forderung30 Tage60 Tage90 Tage180 Tage
500,00 EUR4,32 EUR8,65 EUR12,97 EUR25,94 EUR
1.190,00 EUR10,29 EUR20,58 EUR30,87 EUR61,74 EUR
2.500,00 EUR21,62 EUR43,23 EUR64,85 EUR129,70 EUR
5.000,00 EUR43,23 EUR86,47 EUR129,70 EUR259,40 EUR
10.000,00 EUR86,47 EUR172,93 EUR259,40 EUR518,79 EUR
Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern bei 6,52 %, gerechnet ab dem 01.07.2026
Forderung30 Tage60 Tage90 Tage180 Tage
500,00 EUR2,68 EUR5,36 EUR8,04 EUR16,08 EUR
1.190,00 EUR6,38 EUR12,75 EUR19,13 EUR38,26 EUR
2.500,00 EUR13,40 EUR26,79 EUR40,19 EUR80,38 EUR
5.000,00 EUR26,79 EUR53,59 EUR80,38 EUR160,77 EUR
10.000,00 EUR53,59 EUR107,18 EUR160,77 EUR321,53 EUR

Wenn sich der Basiszinssatz im Verzug ändert

Läuft der Verzug über einen 1. Januar oder 1. Juli mit neuem Basiszinssatz, gilt ab diesem Tag der neue Verzugszins. Die Rechnung zerfällt in Abschnitte. Der Generator rundet jeden Abschnitt auf Cent und addiert, damit die Zeilen im Schreiben zur Summe passen.

Beispiel: 5.000,00 EUR gegenüber einem Verbraucher, in Verzug vom 01.03.2024 bis 30.09.2026
ZeitraumTageBasiszinsZinssatzZinsen
01.03.2024 bis 30.06.20241223,62 %8,62 %144,06 EUR
01.07.2024 bis 31.12.20241843,37 %8,37 %210,97 EUR
01.01.2025 bis 30.06.20251812,27 %7,27 %180,26 EUR
01.07.2025 bis 30.06.20263651,27 %6,27 %313,50 EUR
01.07.2026 bis 30.09.2026921,52 %6,52 %82,17 EUR
Summe für 944 Tage930,96 EUR

Was nicht verzinst wird

Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 BGB). Aufgelaufene Zinsen werden also nicht dem Betrag zugeschlagen und mitverzinst. Der Generator verzinst nur den offenen Rechnungsbetrag, nicht die Pauschale und nicht die Mahnkosten.

Höhere Zinsen und weiterer Schaden

Der gesetzliche Satz ist nicht die Obergrenze. Aus einem anderen Rechtsgrund kann der Gläubiger höhere Zinsen verlangen, etwa wenn ein höherer Satz vertraglich vereinbart ist (§ 288 Abs. 3 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen (Abs. 4). Einen vereinbarten Zinssatz bildet der Generator nicht ab.

Eine im Voraus getroffene Vereinbarung, die den Anspruch des Gläubigers einer Entgeltforderung auf Verzugszinsen ausschließt, ist nach § 288 Abs. 6 BGB unwirksam. Das gilt nicht, wenn sich der Anspruch gegen einen Verbraucher richtet.

Ab wann Zinsen laufen

Zinsen gibt es für die Dauer des Verzugs, nicht schon ab dem Rechnungsdatum und nicht automatisch ab Fälligkeit. Wann Verzug eintritt, regelt § 286 BGB. Dazu mehr im Artikel Wann tritt Verzug ein?

Quellen

Dieser Artikel gibt den Gesetzestext wieder und rechnet Beispiele. Er ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt keine Rechtsprechung zu Einzelfällen. Rechenbeispiele stammen aus der Rechenfunktion des Generators. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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