Mahnbrief

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Zahlungserinnerung oder Mahnung: der Unterschied

Zuletzt aktualisiert: · Basiszinssatz Stand 01.07.2026 · Gesetzestext gelesen am 12.10.2026

Viele schreiben erst eine „Zahlungserinnerung“ und halten die „Mahnung“ für den ersten ernsten Schritt. Das Gesetz kennt diese Unterscheidung nicht. Es kennt nur die Mahnung, und es sagt nicht, wie sie überschrieben sein muss. Der Unterschied liegt im Ton und in dem, was Sie verlangen. Dieser Artikel stellt beide Schreiben nebeneinander.

Was das Gesetz unter einer Mahnung versteht

§ 286 Abs. 1 BGB lautet: Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Paragraf beschreibt die Mahnung nicht näher. Er verlangt weder das Wort „Mahnung“ noch eine bestimmte Form, eine Frist oder die Androhung von Folgen.

Was folgt daraus für die Zahlungserinnerung? Der Wortlaut schließt nicht aus, dass auch ein höflich formuliertes Schreiben eine Mahnung in diesem Sinne ist. Ob ein bestimmter Brief deutlich genug zur Zahlung auffordert, entscheidet im Streit ein Gericht. Wer den Verzug sicher auslösen will, formuliert die Aufforderung deshalb eindeutig: welche Rechnung, welcher Betrag, bis wann.

Dieselbe Rechnung, zwei Tonlagen

Die folgenden Sätze stammen unverändert aus dem Generator, für eine Rechnung über 1.190,00 EUR, fällig am 31.07.2026.

Zahlungserinnerung vom 10.08.2026

sicher ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen: Für unsere Rechnung RE-2026-0815 vom 01.07.2026 über 1.190,00 EUR, fällig am 31.07.2026, konnten wir bisher keinen Zahlungseingang feststellen.
Wir bitten Sie, den offenen Betrag von 1.190,00 EUR bis zum 20.08.2026 zu überweisen. Sollten Sie die Zahlung inzwischen veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

1. Mahnung vom 24.08.2026

auf unsere Rechnung RE-2026-0815 vom 01.07.2026 über 1.190,00 EUR, fällig am 31.07.2026, haben wir bisher keine Zahlung erhalten. Sie befinden sich seit dem 01.08.2026 in Verzug. Wir berechnen Ihnen daher Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 1.238,23 EUR bis spätestens 03.09.2026. Sollten Sie die Zahlung inzwischen veranlasst haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Die Erinnerung unterstellt ein Versehen und bittet. Die Mahnung stellt fest, dass nicht gezahlt wurde, nennt den Verzug und fordert. In der Sache verlangen beide dasselbe: Zahlung bis zu einem Datum.

Was sich in der Forderung ändert

Dieselbe Rechnung in drei Schreiben. Schuldner ist ein Unternehmen, Zahlungstermin war vereinbart
SchreibenDatumZinsenPauschaleVerlangter Betrag
Zahlungserinnerung10.08.2026nicht berechnetnein1.190,00 EUR
1. Mahnung24.08.20268,23 EUR40,00 EUR1.238,23 EUR
Letzte Mahnung14.09.202615,43 EUR40,00 EUR1.245,43 EUR

Dass die Erinnerung keine Zinsen ausweist, ist eine Entscheidung und keine Rechtsfolge. Ist der Kunde bereits in Verzug, etwa weil ein Zahlungstermin vereinbart war, laufen die Zinsen seit dem Tag danach, gleich wie Ihr Schreiben heißt. Sie können in der Zahlungserinnerung darauf verzichten, sie zu berechnen, und sie in der Mahnung für den gesamten Zeitraum verlangen.

Voreinstellungen des Generators je Stufe
StufeVerzugszinsenVorgeschlagene Frist
Zahlungserinnerungausgeschaltet10 Tage
1. Mahnungeingeschaltet10 Tage
2. Mahnungeingeschaltet7 Tage
Letzte Mahnungeingeschaltet7 Tage

Wann die Erinnerung die bessere Wahl ist

Wann Sie gleich mahnen sollten

Was in beide Schreiben gehört

In die Mahnung gehört zusätzlich die Aufstellung der Forderung, wenn Sie Zinsen oder die Pauschale verlangen: Zeitraum, Tage, Zinssatz und Betrag je Abschnitt. So kann der Empfänger nachrechnen. Wie die Zinsen zustande kommen, erklärt Verzugszinsen berechnen, wann die Pauschale zusteht, der Artikel Mahngebühren und 40-Euro-Pauschale.

Häufige Fehler

Beide Schreiben erstellen

Der Generator erzeugt beide aus denselben Angaben: Zahlungserinnerung schreiben und Mahnung schreiben. Die Stufe lässt sich im Formular umschalten, die eingetragenen Rechnungsdaten bleiben erhalten.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Gesetzestext wieder und rechnet Beispiele. Er ist keine Rechtsberatung und berücksichtigt keine Rechtsprechung zu Einzelfällen. Rechenbeispiele stammen aus der Rechenfunktion des Generators. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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